Leistungen
Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen
Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaften bei denen die Gesellschafter nur eingeschränkt haften unterliegen ab einer bestimmten Größe der Prüfung durch einen Abschlussprüfer nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 316 HGB).
In der Sozietät EWERDING & WESTING besitzen Herr Dipl.-Kfm. Hermann Ewerding und Frau Dipl.-Kfr. (FH) Ulrike Diekhoff die Berufsqualifikation eines Wirtschaftsprüfers. Im Herbst 2005 wurde durch die Wirtschaftsprüferkammer die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle bescheinigt.
Es können damit auch nach den ab 2006 geltenden strengen berufsrechtlichen Regelungen gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchgeführt werden.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach dem HGB gibt es eine Vielzahl von anderweitigen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen, die durch unsere/n Wirtschaftsprüfer/in durchgeführt werden.
Exemplarisch sind hier genannt:
Prüfungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen
Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Prüfung für das „Duale System Deutschland“ (Grüner Punkt)
Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Eine über 20-jährige Erfahrung auf dem Gebiet der Jahresabschlussprüfungen und die ständige Aus- und Fortbildung von Wirtschaftsprüfer/in und Mitarbeiter garantieren eine hohe Prüfungsqualität, die durch eine externe Qualitätskontrolle regelmäßig bestätigt wird.
Die Größe der Sozietät EWERDING & WESTING und die geringe Personalfluktuation garantieren die intensive Beschäftigung mit dem Prüfungsmandat über einen längeren Zeitraum (keine ständig wechselnden Prüfungsteams).
Dies ist angenehm für Auftraggeber und Prüfer und ermöglicht zunehmend detaillierte Einsichten in Stärken und Schwächen des Unternehmens.
Ewerding & Westing - Qualitätskontrolle erfolgreich absolviert!

