Steuerlicher Handlungsbedarf für allle Immobilieneigentümer
Der Gesetzgeber hat im November 2019 die Regelungen zur Ermittlung der Grundsteuer reformiert. Hintergrund der Neuregelung war, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen, die überwiegend noch auf den Bewertungsstichtag 01.01.1964 abstellten, für verfassungswidrig erklärt hat.
Dies hat zur Folge, dass alle Immobilieneigentümer eine sogenannte „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022“ an die Finanzverwaltung übermitteln müssen. Die Abgabefrist läuft noch bis zum 31.01.2023. Die Übermittlung hat dabei in der Regel auf elektronischem Weg zu erfolgen.
Je nach Bundesland weichen die anzuwendenden Regelungen voneinander ab, da die Bundesländer zum Teil von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, länderspezifische Gesetze auf den Weg zu bringen.
Insbesondere bei umfangreicherem Grundbesitz ist daher eine professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater ratsam.
Unser Leistungsangebot
- Erstellung und elektronische Übermittlung der erforderlichen Feststellungserklärungen
- Beantwortung von Rückfragen der Finanzverwaltung
- Prüfung der eingehenden Bescheide
Sie benötigen persönliche Beratung? Sprechen Sie uns gern an.
Ihr Ansprechpartner
Steuerberater Daniel Wanke
Tel. 05403/2038
Email: d.wanke@ewerding-westing.de
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Sozietät EWERDING & WESTING
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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